Maklerprovision wurde vom BGH zu unrecht geurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. I ZR 32/24) den sogenannten Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision bestätigt, wodurch die Maklerprovision zu unrecht geurteilt wurde.
Nach § 656c BGB ist eine Maklerprovisionsvereinbarung unwirksam, wenn ein Verbraucher als Käufer eine höhere Provision zahlt als der Verkäufer. Käufer und Verkäufer müssen die Maklerkosten grundsätzlich zu gleichen Teilen tragen, sofern es sich um den Erwerb einer Wohnimmobilie durch einen Verbraucher handelt.



Add comment