In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist der Einbau einer Solaranlage inzwischen auch bei Dachsanierungen verpflichtend. In Berlin müssen künftig mindestens 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik genutzt werden, während Baden-Württemberg mit einer Quote von 60 Prozent noch ambitioniertere Vorgaben macht. Bayern hingegen setzt bislang lediglich auf eine Empfehlung – eine gesetzliche Pflicht gibt es dort nicht.

Rheinland-Pfalz verlangt bei Neubauten zumindest die technische Vorbereitung für eine Solaranlage („PV-ready“), sodass eine Nachrüstung jederzeit möglich ist. Hessen hat seine Regelungen zuletzt gelockert, während Hamburg ab 2027 noch einen Schritt weitergeht: Dann wird dort zusätzlich zur Solarpflicht auch ein Gründach vorgeschrieben.
Eine einheitliche, bundesweite Pflicht zum Einsatz von Photovoltaik gibt es aktuell noch nicht. Dennoch zeichnen sich europaweit klare Entwicklungen ab – denn ab 2026 gelten auf EU-Ebene verbindliche Vorgaben für Neubauten und öffentliche Gebäude.
Für Immobilienmakler und Bauverantwortliche ist es daher essenziell, die jeweils geltenden Landesregelungen genau zu kennen. Nur so können sie Bauherren, Eigentümer und Investoren kompetent beraten und rechtssichere Planungen ermöglichen.



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