Die Bundesregierung bringt ein umfassendes Investitionspaket auf den Weg, um den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden entscheidend voranzubringen. Im Zentrum stehen steuerliche Anreize und neue rechtliche Leitlinien, die insbesondere Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen dabei unterstützen sollen, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge unkompliziert und nachhaltig zu realisieren.

Ein neuer, praxisnaher Leitfaden bietet konkrete Hilfestellung: Von technischen Grundlagen über bauliche Anforderungen bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen – wie dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) oder dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Im Fokus stehen die praktische Umsetzung, eine vorausschauende technische Planung sowie faire Modelle zur gemeinschaftlichen Finanzierung innerhalb von Mehrfamilienhäusern.
Attraktiv für Eigentümer: Wer vermietete Immobilien mit Ladeinfrastruktur ausstattet, kann die Investitionen steuerlich geltend machen. Auch Privatpersonen, die in ihrem Eigentum nachrüsten, profitieren. Die Anschaffungs- und Installationskosten lassen sich über eine anerkannte Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren abschreiben.
Die klare Botschaft lautet: Jetzt handeln. Denn ab dem Jahr 2026 wird Ladeinfrastruktur für Neubauten verpflichtend. Wer frühzeitig plant, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch einen echten Zukunftsvorsprung.
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